Das EU-Reifenlabel
Bei neuen Haushaltsgeräten gehört es schon seit den späten Neunzigerjahren zum gewohnten Anblick – das EU-Label zur besseren Orientierung über Energieverbrauch oder Geräuschentwicklung des jeweiligen Modells. Seit dem Jahr 2009 wurde das Label per Verordnung Nr. 1222/2009 auch zur Kennzeichnung von Reifen für Pkw und verschiedene Lkw eingesetzt.
Seit dem 01.05.2021 gilt nun die neue EU-Verordnung 2020/740, welche einige neue Vorgabe für die Reifenkennzeichnung beinhaltet:
- Änderungen in der Klassifizierung der drei Eigenschaften Rollwiderstand, Nasshaftung & externes Rollgeräusch
- Marke
- Reifentypkennung und -größe sowie Geschwindigkeits- und Lastindex
- QR-Code: Durch Scan des Codes werden Sie direkt zum Produktdatenblatt des jeweiligen Reifens in der EU-Datenbank (EPREL: European Product Registry for Energy Labelling) geleitet und erhalten weitere Produktinformationen
- Neue Piktogramme:
- Schneegriff-Symbol – Winterreifen mit geprüfter Schneehaftung nach EU-Typengenehmigung
- Eisgriff-Symbol – Unbespikte Reifen mit Haftung auf Eis nach einem neuen ISO-Standard nur für C1 Reifen (Pkw)
Dreifache Kennzeichnung mit dem EU-Reifenlabel
Das EU-Reifenlabel soll Ihnen als Verbraucher wichtige Informationen zu drei zentralen Eigenschaften des jeweiligen Reifens geben: